Zu viel des Guten!

Michaela Reisel

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Von Peter Dobcak

Ein neuerliches Wiehern des Amtsschimmels steht bevor. Am 23. März 2018 soll im Wiener Landtag eine verschärfte Version des Wiener Wettgesetzes beschlossen werden. Was, wie bei so vielen Gesetzen, im ersten Moment vernünftig erscheint, erweist sich in der Praxis als kaum durchführbar, insbesondere wenn es der klare politische Wille ist, das Wetten in Wien völlig unmöglich zu machen. Dies alles findet unter dem breiten Argumentationsbogen von Jugendschutz über Spielerschutz bis zur Verhinderung von Geldwäsche statt. Die beabsichtigte Novelle gibt der Behörde, zum Beispiel bei der Beurteilung ob ein Betrieb dem Ambiente eines Wettlokals entspricht, weitreichende Befugnisse. Extra erwähnt wird dabei die Übertragung von Sportereignissen.

Folgender Text, als Teil der Novelle, über die Definition, welcher Betrieb als Wettlokal einzustufen wäre, zeigt, mit welchen ungefilterten Forderungen der Gesetzgeber Änderungen anstrebt, um sich ein möglichst breites Zugriffsrecht zu genehmigen. Wir, als Interessenvertreter, haben im Rahmen der Begutachtungsfrist (diesmal nicht einmal 14 Tage) die Möglichkeit den Gesetzesvorschlag auf Plausibilität und praktische Anwendung im Interesse unserer Mitglieder zu prüfen.

 

Zu § 2 Ziffer 3:

Vorgeschlagener Text als Teil der Novelle:

Als Vermittlerin oder Vermittler betätigt sich insbesondere, wer Einrichtungen zur Erleichterung oder Ermöglichung des Vertragsabschlusses zur Verfügung stellt (z.B. Betrieb eines Geschäftslokals mit dem Erscheinungsbild eines Wettlokals, Übertragen von Sportereignissen, Gewinnauszahlung, Ausstellung von Wettkarten). Ferner ist Vermittlerin oder Vermittler, wer seine mit einer Wettunternehmerin oder einem Wettunternehmer abgeschlossene oder von dieser oder diesem vermittelte Wette gegen Entgelt gewerbsmäßig veräußert.

Dazu der Kommentar unseres Experten in der Wirtschaftskammer, der deutlich auf mögliche Konsequenzen dieser wohl bewusst schwammig gehaltenen Definition hinweist:

Diese Bestimmung geht viel zu weit und ist auch bei weitem zu unbestimmt. Solcherart würde z.B. jeder Gastronom, der seinen Kunden einen Tisch mit Schreibunterlage zur Verfügung stellt, zum Wettvermittler, oder auch jeder Betreiber eines Internetcafes. Was ist das Erscheinungsbild eines Wettlokals? Wenn in der Auslage ein Monitor mit einem Sportereignis läuft? Gerade bei Rechtsbestimmungen gilt der Grundsatz, dass der wahre wirtschaftliche Gehalteiner Tätigkeit zu prüfen und keinesfalls das äußere bloße Erscheinungsbild maßgebend ist. Das bloße „Übertragen von Sportereignissenzu einem Wettunternehmen zu machen, ist absurd und ein schwerwiegender Eingriff in das Veranstaltungsrecht; letztlich würde so jede Public Viewing-Zone, etwa vor dem Rathaus, zu einem riesigen Wettenbereich? Würde das auch den ORF betreffen, der Sportereignisse überträgt? Die Rechtsfolgen wären unabsehbar und führen geradezu ins Absurde! Jeder Gastronomie- und Sportbetrieb in Wien, in dem ein Monitor mit dem Fernsehprogramm läuft, würde zum Wettunternehmen. Würde dann die Behörde dort einfallen und die Fernsehgeräte beschlagnahmen? Die Bestimmung ist daher zurückzunehmen oder allenfalls wie oben gekennzeichnet zu reduzieren. Nach diesem vorgesehenen Text würde in Hinkunft allein die Feststellung, ob jemand als Vermittler tätig ist oder nicht, im Einzelfall die größten Schwierigkeiten machen.

 

Die Fachgruppe Gastronomie hat über eine Presseaussendung auf die möglichen Folgen hingewiesen und vom Vorsitzenden des Umweltausschusses im Rathaus Spott und Hohn geerntet. Sofort wurde uns fahrlässiger Umgang mit Jugend- und Spielerschutz unterstellt. Dabei wurde bestätigt, dass sich Gastronomiebetriebe keine Sorgen zu machen brauchen und selbstverständlich nicht als Wettlokale einzustufen sind. Natürlich würden weiterhin Public Viewing Übertragungen möglich sein ohne gleich als Wettlokal zu gelten. Die Einwände seien absurd und quasi bar jedes Hausverstandes. Ich kann nur hoffen, dass dies auch klar im Gesetz stehen wird.

Denn aus Erfahrung wissen wir, dass die Politik ihren Hausverstand schon mal gerne der Handelskette Billa überlässt, anstatt diesen bei der Gesetzgebung anzuwenden.

Euer

Peter Dobcak