Lebensmittel: Ab Dienstag, 13. Dezember, gilt verpflichtende Nährwertkennzeichnung

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AK Niederösterreich begrüßt Fortschritt, bedauert Scheitern der „Ampelkennzeichnung“

Wien/St. Pölten (Culinarius/OTS) – Alle vorverpackten Lebensmittel, die ab 13. Dezember in den Handel kommen, müssen eine Nährwertkennzeichnung aufweisen. Die Kennzeichnung muss die Energiemenge pro 100 g sowie den Anteil von Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß und Salz enthalten.

„Diese einheitliche Kennzeichnung gibt den Konsumten eine bessere Vergleichsmöglichkeit über den Fett-, Zucker- und Salzgehalt zwischen ähnlichen Produkten“, begrüßt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser die Umsetzung dieser EU-Verordnung rechtzeitig vor den Weihnachtseinkäufen.
Konsumenten, die sich genauer informieren möchten, können auf der Homepage der Niederösterreichischen Arbeiterkammer einen neuen Folder downloaden, in dem Beispiele für die neue Kennzeichnung übersichtlich dargestellt sind.

AK-Lebensmittelexperte DI Helmut Bohacek: „Schon bisher haben rund 70 Prozent der Lebensmittelverpackungen solche Hinweise enthalten. Es ist gut, dass jetzt eine einheitliche Kennzeichnung kommt.“ Bedauerlich ist für die AK-Experten, „dass sich die EU nicht auf eine Ampel-Kennzeichnung mit grünen, gelben und roten Punkten einigen konnte“. Rote Punkte hätten einen übermäßig hohen Salz-, Fett- oder Zuckergehalt bezogen auf den Tagesbedarf deutlicher hervorgehoben.

Der Folder „Rund um die Nährwertkennzeichnung“ ist unter
https://noe.arbeiterkammer.at/Naehrwertkennzeichnung_Folder
bereitgestellt.