Gastro-Kollege muss 263 Portionen verkaufen um Strafe zahlen zu können!

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‚- Verfasst von Peter Dobcak –

Für große Aufregung unter der Wiener Bevölkerung, aber auch den Gastronomen, hat der Entschluss eines Kollegen gesorgt, eine ausgesprochene Strafe wegen der Übertretung des Tabakgesetzes nicht zu bezahlen und dafür die Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Stunden antreten zu wollen. Zu pfänden gibt es bei dem Kollegen nichts, daher hat er bereits die „Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe“ binnen 14 Tagen erhalten.

Wunderbar wie der Rechtsstaat dem Beschuldigten die Ergebnisse der Beweisaufnahme einer Kontrolle zustellt und gleich eine „Aufforderung zur Rechtfertigung“ mitschickt. Was im ersten Moment fair klingt, stellt sich bei näherer Betrachtung als Alibihandlung heraus, denn am Ende des Tages bleibt es meist bei den ausgesprochenen Strafen. Kein Beamter wird die ausführliche Begründung der KollegInnen im Protokoll in Zweifel ziehen. Darauf wird auch hingewiesen mit den Worten: „In Hinblick auf Diensteid und Wahrheitspflicht des Meldungslegers erscheint es nicht nachvollziehbar, warum dieser eine ihm unbekannte Person grundlos belasten sollte.“ Dass das nicht geschieht möchte ich schon stark annehmen, doch gibt die Fülle an Vorschriften die eingehalten werden müssen dem Beamten so viel Macht, dass er jeden Betrieb schließen könnte, wenn das Kontrollorgan es darauf anlegt.

Inzwischen weiß wohl jeder Mensch, inklusive die Beamten der Stadt Wien, dass es die Gastronomie wirklich schwer hat. Die ganze Branche ist im Umbruch, ausgelöst durch stark geänderte Rahmenbedingungen. Trotzdem wird kontrolliert und bestraft was das Zeug hält. Das Augenmaß ist völlig verloren gegangen. Es wird offensichtlich mutwillig nach Gründen gesucht um strafen zu können. Warum das so ist? Die exekutierenden Magistrate bekommen auf Basis der bisher eingetriebenen Strafen eine Vorgabe für das kommende Jahr. Die Wahnsinnsausgaben der Stadtregierung wollen finanziert werden. Leider wird übersehen, dass man dabei der Wirtschaft enorm schadet. Denn jede bezahlte Strafe kann nicht mehr in die Wirtschaft fließen sondern verschwindet im Fass ohne Boden der Stadt Wien oder dem Bund.

In ihrer unendlichen Gier hat man die Strafrahmen derart hoch angesetzt, dass alleine dadurch das wirtschaftliche Überleben der Betriebe gefährdet ist. Dazu ein einfaches Rechenbeispiel anhand einer eher teureren Speise auf der Karte des betroffenen Lokals: Schweinsfilet im Speckmantel auf Pfeffersauce mit Braterdäpfeln um € 13,80.

Wir alle wissen, dass wir in der Gastronomie froh sein können eine Gewinnspanne von 10% zu haben. Sind wir großzügig und rechnen 25% Gewinnspanne, die wir eigentlich haben sollten. Netto kostet die Speise € 12,54 davon Wareneinsatz, Personalkosten und andere Kosten wie Miete, Energie etc. abgezogen bleiben € 3,14 als Gewinn vor Steuern übrig, um davon die Strafe zahlen zu können. Die vom Magistrat ausgesprochene Strafe inkl. Gebühren beträgt € 825,–

Das heißt, der Kollege muss 263 Portionen verkaufen um die Strafe zahlen zu können!

Da frage ich mich schon, welche kaufmännische Ausbildung jene Abgeordneten haben, die dieses Strafmaß beschließen? Meine Meinung, die haben keine Ahnung was sie da anrichten.

Es ist hoch an der Zeit diese wild gewordene Bürokratie wieder einzufangen, denn lange hält das die Wirtschaft nicht mehr durch. Dann werden sich alle Verantwortlichen im Rathaus und im Parlament verwundert die Augen reiben, die Köpfe schütteln und auf ein Achterl in die Kantine gehen.

Euer
Peter Dobcak