Neue Schanigartenregelung: Kulinarisch genießen unter freiem Himmel – nun auch im Winter!

Wien (Culinarius) – Das, was in Graz bereits seit 2013 Realität ist, konnte sich nun endlich auch in der Weltstadt Wien durchsetzen: Die flexible Schanigarten Regelung. Bisher mussten die Gastgärten der Gastronomiebetriebe über die Wintermonate hinweg geschlossen werden – zur Missgunst der WirtInnen und Gäste, denn diese wollen ihre Speisen und Getränke auch an warmen Wintertagen in der Sonne genießen dürfen.

Schon lange existieren deshalb Forderungen nach flexibleren Öffnungszeiten, aber erst seit heute liegen konkrete Vorschläge der Stadt Wien mit der Chance auf baldige Umsetzung vor, wie es in der Presseaussendung der Wirtschaftskammer Wien heißt. BezirksvorsteherInnen, Wirtschaftskammer, Tourismusverband und VertreterInnnen anderer Organisationen starteten nun ein Votum um vier Varianten des neuen Gesetztes, das bis Mitte Mai zu einem Ergebnis führen sollen. Ab Herbst soll das beschlossene Modell dann für ganz Wien gelten und mit kommender Wintersaison in Kraft treten.

Stehtisch-Schanigarten
Variante A soll von Dezember bis Februar Stehtische mit Heizschwammerln vor den Lokalen erlauben. Allerdings ohne Sitzgelegenheiten. Außerdem müssen die Tische außerhalb der Öffnungszeiten wieder weggeräumt werden.

Hausmauer-Variante
Diese Variante erlaubt in den Wintermonaten das Aufstellen von Tischen und Sesseln unmittelbar an der Hausmauer der Gastronomiebetriebe. Dabei sollen zwei Meter Gehsteigbreite für FußgängerInnen freigehalten werden. Auch hier ist das Mobiliar außerhalb der Öffnungszeiten wegzuräumen.

Kürzere Schließungszeiten
Infolge von kürzeren Schließungszeiten dürften die Gastronomen und WirtInnen ihre Schanigärten bereits im Februar schon wieder öffnen. Die Wintersperre würde also nur noch zwei, anstatt drei Monate umfassen.

Totale Flexibilisierung
Eine Entscheidung für die vierte Variante würde die ganzjährige Öffnungsmöglichkeit für Gastgärten erzielen, jedoch gegen extra Gebühren, die in den Wintermonaten anfallen.

Bei allen vier Modellen ist die Erlaubnis für Außenbeheizung integriert. Die Gastronomen dürfen mithilfe von Heizschwammerln ihren Gästen ein angenehmes Ambiente im Freien bieten. Für diese werden aber ebenfalls Gebühren fällig. Weiterhin soll bei dem kommenden Gesetz Rücksicht auf bestehende Punsch- und Maronistände genommen werden, um deren Verdrängung zu verhindern.

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