Rauchverbot in der Gastronomie ab 1. Mai 2018

Wien (Culinarius/PK) – Nun ist es auch in Österreich so weit – das totale Rauchverbot in der Gastronomie wurde heute im Gesundheitsausschuss mit S-V-G-Mehrheit beschlossen und tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. Hotels und Beherbergungsbetriebe können zwar Raucherräume einrichten, diese müssen jedoch streng abgetrennt sein. Als Anreiz für einen vorzeitigen und freiwilligen Umstieg von Unternehmen schon vor dem 1. Juli 2016 wird es eine steuerliche Prämie in der Höhe von 30 % für getätigte Umbauinvestitionen geben (Nichtraucherschutz-Prämie). Neben den klassischen Tabakerzeugnissen sind von der Regelung auch Wasserpfeifen und verwandte Produkte wie etwa die E-Zigaretten erfasst. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen den Wirten Strafen bis zu 2.000 €, den Rauchern bis zu 100 €.

Bundesministerin Sabine Oberhauser sprach von einem sehr wichtigen Schritt vor allem im Sinne der ArbeitnehmerInnen und hoffte, dass viele Lokale von den Steuervorteilen Gebrauch machen und schon früher umsteigen. Österreich sei nicht mehr der „Aschenbecher Europas“, sondern habe mit der neuen Regelung ans internationale Mittelfeld aufgeschlossen, urteilte die Ressortchefin.

Raucherräume in Hotels möglich und Steuervorteile für Betriebe bei früherer Umsetzung

In der Hotellerie gilt ein gänzliches Rauchverbot in den der Nächtigung von Gästen dienenden Zimmern, heißt es im Regierungsentwurf. Allerdings wurde den Beherbergungsbetrieben mit der Begründung, dass die Verweildauer der Gäste auch mehrere Tage oder Wochen betragen könne, die Möglichkeit eingeräumt, streng abgetrennte Raucherräume einzurichten. Diese Ausnahmeregelung gibt es für Gastronomiebetriebe nicht. Die Nichtraucherschutz-Bestimmungen in der Gastronomie umfassen alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden (z.B. Versammlungen in Pfarrsälen, Feuerwehrfeste), nicht ortsfeste Einrichtungen (z.B. Festzelte), Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden (z.B. Internate). Auch in Vereinslokalen gilt das Rauchverbot, sofern in diesen Tätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden (z.B. Chor- oder Musikproben, Sportvereinstreffen).

FPÖ und Team Stronach sehen Wirtshauskultur und Selbstbestimmungsrecht in Gefahr

Massive Kritik an der Regierungsvorlage übte der freiheitliche Mandatar Peter Wurm, der von „diktatorischen Regelungen“ sprach. Jeder erwachsene Mensch sollte selbst bestimmen können, was er tut und in welches Lokal er geht. Außerdem seien die Wirte durch diverse Schikanen schon genug belastet, bemängelte er. Damit werde eine Branche mutwillig ruiniert und weitere Arbeitsplätze zerstört. Überhaupt nicht nachvollziehbar war für ihn, warum auch die E-Zigaretten und sonstige neuartige Tabakerzeugnisse sowie Freibereiche (z.B. Sportveranstaltungen) in das Gesetz aufgenommen wurden.

Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) plädierte für eine sachliche Debatte und wies seinen Vorredner darauf hin, dass z.B. in Irland, wo vor einigen Jahren bereits ein strengeres Rauchergesetz beschlossen wurde, nachweislich kein einziges Pub zusperren musste. In New York konnten sich die Gastronomen sogar über ein Umsatzplus in der Höhe von 9 % freuen.

Erwin Rasinger (V) begrüßte die Novelle, die dem internationalen Trend entspreche. Wenn man bedenke, dass jährlich etwa 14.000 Menschen in Österreich an den Folgen des Tabakkonsums sterben, dann könne man den Änderungen nur mit vollem Herzen zustimmen.

Seine Partei befürworte natürlich den Schutz der NichtraucherInnen und vor allem der ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie, erklärte Gerald Loacker von den NEOS, einige Punkte im Gesetz hätte man jedoch besser regeln können. So komme es etwa zu einer Ungleichbehandlung der Lokale, da nur Gäste von Restaurants, die Teil eines Hotelbetriebs sind, Raucherräume aufsuchen können. Als legistisch unsauber bezeichnete es Loacker, dass Tabakprodukte und Nicht-Tabakprodukte (z.B. in Form von Wasserpfeifen) im Gesetz vermischt werden. Bedenklich sei auch, dass man den Shisha-Bars nun jegliche Geschäftsgrundlage entziehe. Kritisch zu beurteilen seien zudem die Eingriffe in Bezug auf Vereinslokale sowie die Nicht-Berücksichtigung der Auswirkungen auf Anrainer, wenn nun alle Gäste vor den Lokalen rauchen.

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer vom Team Stronach lehnte die Vorlage ab, da es sich dabei ihrer Meinung nach um eine Bevormundung der Bevölkerung und um einen Angriff auf die Wahlfreiheit handelt. Negative Auswirkungen befürchtete sie vor allem im ländlichen Raum, wo die Wirtshauskultur einen hohen Stellenwert habe.

Zustimmung zum Gesetz kam hingegen von den Grünen, auch wenn sich Abgeordnete Eva Mückstein eine kürzere Übergangsfrist gewünscht hätte. Da in Österreich sehr viele Jugendliche schon früh zum Rauchen anfangen, seien strengere Regelungen, wie sie auch in anderen Ländern üblich sind, absolut notwendig. Sie glaube auch, dass sich die Aufregung rund um die Wirte bald legen werde und in ein paar Jahren alle froh sein werden, dass es das Gesetz gibt. Ein von den Grünen eingebrachter Entschließungsantrag zu diesem Thema galt bei der Abstimmung als miterledigt.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser gab zu bedenken, dass viele ArbeitnehmerInnen im ländlichen Raum hinsichtlich der möglichen Jobs nur eine eingeschränkte Wahlfreiheit haben und dass sie vor dem Passivrauch geschützt werden müssen. Ebenso wie SPÖ-Mandatar Spindelberger machte sie darauf aufmerksam, dass zahlreiche Untersuchungen in anderen Ländern (z.B. Irland, Norwegen) ergeben haben, dass strengere Raucherbestimmungen langfristig zu keinen Umsatzeinbußen führen. Es sei zwar richtig, dass in Italien noch eine Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereich möglich ist, erklärte sie gegenüber Abgeordnetem Wurm (F), da es jedoch so hohe Auflagen gibt, sei dies nur in 1 % der Lokalen der Fall. Die Aufnahme von E-Zigaretten in das Gesetz werde damit begründet, dass sie oft auch dazu dienen können, mit dem Rauchen (wieder) anzufangen, konstatierte die Ministerin.

Völlig klar sei jedoch, dass Verbote allein zu wenig sind, unterstrich Oberhauser. Aus diesem Grund habe sie auch eine Kampagne mit dem Slogan „Leb dein Leben. Ohne Rauch. YOLO!“ in die Wege geleitet, die vor allem auf 10- bis 14-Jährige zugeschnitten ist. Dabei soll nicht mit dem erhobenen Zeigfinger, sondern in der Sprache der Jugendlichen eine Kommunikation auf Augenhöhe über das Thema Rauchen stattfinden. Gerade Österreich schneide in Bezug auf das Einstiegsalter sehr schlecht ab, gab sie zu bedenken. Da in Sachen Prävention ein vielfältiges Maßnahmenbündel notwendig sei, werden natürlich noch weitere Schritte folgen müssen.

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