Neue Informationspflicht über Allergene

Wien (OTS) – Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft sind Gastronomen laut EU-Verordnung dazu verpflichtet, über vorhandene Allergene in allen angebotenen Speisen zu informieren. Ab 13. Dezember 2014 zieren die Speisekarten der Gastronomen spezielle Kürzel oder österreichische Wirte entscheiden sich für die Informationsauskunft durch das Personal, dann haben sie aber ihre Mitarbeiter zu schulen. „Bis jetzt hat jeder Gast gewusst, wogegen er allergisch ist. Nun wird die Verantwortung auf die Gastronomen abgewälzt, die mit technischem und finanziellem Mehraufwand rechnen müssen“, stellt Willy Turecek, Spartenobmann des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Österreich (SWV) für Tourismus und Freizeit fest.

Finanzieller Druck für kleine Gastronomiebetriebe

Derzeit bietet die Wirtschaftskammer spezielle Schulungen an, wie informiert werden muss. Bei einer mündlichen Information sieht die Verordnung vor, dass mindestens ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin pro Betrieb die Gäste über insgesamt 14 Allergene aufklären kann und alle drei Jahre an einer neuen Schulungsmaßnahme teilnehmen muss. „Damit fehlt ihm die Arbeitskraft im Betrieb, was besonders Unternehmer mit wenigen Mitarbeitern finanziell unter Druck bringt“, kritisiert der Spartenobmann.

Turecek räumt ein, dass es der Kammer gelungen ist, der Verordnung die Schärfe zu nehmen. Besonders, dass nicht ausschließlich schriftlich informiert werden muss, ist ein Erfolg. Bis Dezember 2015 läuft die Übergangsfrist, wer sich nicht an die Informationspflicht hält, dem steht eine Strafe von bis zu 50.000 Euro an. Er schlägt daher vor, „eine Allergene-Speisekarten zu erstellen und in die anderen Speisekarten hineinzuschreiben: Wenn Sie eine Allergene-Speisekarte wünschen, bitte verlangen Sie nach dieser“.

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